Mit voller Wucht traf uns eine völlig unerwartete Situation: Durch Corona und die Auswirkungen mussten einige Hochzeiten abgesagt bzw. verschoben werden. Aber wie geht es weiter?

Wir haben euch hier die wichtigsten Infos und Tipps zusammengestellt, um die Situation und allgemeine Unsicherheit bestmöglich durchzustehen.

Vorab: Bitte bewahrt erstmal Ruhe, verschafft euch einen Überblick über die Situation und versucht flexibel zu sein. Lasst euch von Trauzeugen und der Familie helfen, dass sie ggf. Punkte für euch abklären und euch wo es geht unterstützen.

aktueller Stand in NRW

Die wichtigsten Regeln im Überblick
Es gibt nur noch einen Inzidenzwert, der das Greifen von strengeren Maßnahmen auslöst, den Inzidenzwert 35. Andere Inzidenzwerte aus vorherigen Fassungen der Coronaschutzverordnung und damit auch die vier bisherigen Inzidenzstufen entfallen. Da der Wert von 35 landesweit aktuell erreicht ist, greifen die Regelungen ab Freitag einheitlich in ganz Nordrhein-Westfalen.
 
3G-Nachweis
Mit Blick auf steigende Infektionszahlen sieht die Coronaschutzverordnung ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 für alle Personen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests oder eines negativen PCR-Tests vor, der nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regel gilt für folgende Bereiche:

  • Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept)
  • Sport in Innenräumen
  • Innengastronomie
  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Beherbergung
  • Großveranstaltungen im Freien (ab 2.500 Personen)

 
Außerdem gilt die Regel gemäß dem Beschluss der Bund-Länder-Beratungen auch für Bereiche mit besonders hohem Risiko für Mehrfachansteckungen, also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz. Hier muss allerdings ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, ein Antigen-Schnelltest ist nicht ausreichend. Gleiches gilt bei sexuellen Dienstleistungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünfte für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
 
Maskenpflicht und AHA+L-Regeln
Es besteht weiterhin unabhängig von Inzidenz-Werten und für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Personennahverkehr, im Handel, in Innenräumen mit Publikumsverkehr, in Warteschlangen und an Verkaufsständen sowie bei Großveranstaltungen im Freien (außer am Sitzplatz).
Die AHA gelten ansonsten generell weiterhin als Empfehlung, bestimmte Lüftungs- und Hygieneregeln sind in Einrichtungen mit Besucher- oder Kundenverkehr verpflichtend umzusetzen.

Stand, 17.08.2021

 

Unsere Hochzeit darf stattfinden. Worauf müssen wir achten?

 

Gäste-Anzahl
Zu der maximalen Gästeanzahl zählen wirklich ALLE Gäste, auch Babies, egal wie alt. Tipp: Vergesst auch nicht eure Dienstleister mitzuzählen!

Brautkleid-Lieferung
Es kann wegen Corona zu Lieferschwierigkeiten bei den Brautkleidern kommen (viele werden in China angefertigt). Teilweise wird auch geraten, das Brautkleid früher als geplant aus den Geschäften abzuholen, damit man es auch sicher zu Hause hat. Ruft einfach einmal in eurem Brautmodengeschäft an.

Mit Personen aus der Risikogruppe sprechen
Es gibt Personengruppen, die gefährdeter sind, dass der Verlauf bei einer Corona-Ansteckung schlechter ist. Hierzu zählen vor allem Menschen höheren Alters, mit Vorerkrankungen oder einem schlechten Immunsystem. Wahrscheinlich werden diese Personen es genau so sehen, dass sie der Feier lieber fern bleiben sollten. Vielleicht könnt ihr ja eine Live-Videoübertragung der Hochzeit einrichten?

Vollständige Gästeliste-Kontaktdaten
Es ist ratsam (und in einigen Fällen auch Vorschrift) eine vollständige Gästeliste anzulegt, damit im Falle einer verifizierten COVID-19-Infizierung alle Hochzeitsgäste erreicht werden können. Fangt rechtzeitig damit an.

Abstand halten
Verzichtet in der aktuellen Lage auf die typischen Hochzeitsgratulationen, so dass der Ansteckung von Corona vorgebeugt wird. Setzt – wenn möglich – weniger Personen an eure Tische und haltet mehr Abstand zwischen den Tischen.

Outdoor Trauung/Feier
Falls es die Hochzeitslocation und das Wetter zulässt: Versucht so viel Zeit wie möglich im Freien zu verbringen.

Menü statt Buffet
Besprecht mit eurer Hochzeitslocation, ob ein Menü statt einem Buffet möglich ist. So werden Menschenschlangen vermieden.

Ganz wichtig: Informiert euch, welche Vorgaben in eurem Bundesland eingehalten werden müssen. Es drohen enorme Geldbußen bei Nichteinhaltung!

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